Erste Hilfe · Abrechnung & Organisation
Erste-Hilfe-Kurse.
Mit BG & Unfallkasse
richtig abrechnen.
Erste-Hilfe-Kurse über Berufsgenossenschaft und Unfallkasse abrechnen: Finden Sie das passende Verfahren, die benötigten Unterlagen und die Fristen Ihres Trägers.
Recherchestand: September 2026 · Offizielle Quellen direkt verlinkt
Vor dem Kurs klären
In drei Schritten zur Abrechnung.
Zuständigkeit bestimmen
Ihr Arbeitgeber beziehungsweise Einrichtungsträger nennt Ihnen den Unfallversicherungsträger und die Unternehmensnummer. Entscheidend sind auch die Personengruppe und die erforderliche Anzahl Ersthelfender.
Unterlagen vorbereiten
Je nach Träger genügt ein Abrechnungsformular – oder Sie benötigen vorab einen Antrag, Gutschein oder Berechtigungsschein. Den passenden Ablauf finden Sie unten.
Teilnehmen & bestätigen
Bringen Sie die vollständigen Unterlagen mit. Die persönliche Unterschrift bestätigt die tatsächliche Teilnahme. Bei erfüllten Voraussetzungen rechnet PulsRetter direkt mit dem Träger ab.
Rechtzeitig planen: Unfallkasse NRW und KUVB/Bayerische LUK nennen aktuell bis zu zehn Wochen Bearbeitungszeit. Wo eine Genehmigung erforderlich ist, ersetzen Buchungsbestätigung und Antragseingang keine Kostenübernahme.
Formulare · Fristen · Besonderheiten
Was verlangt Ihr Träger?
Wählen Sie Ihren Träger und öffnen Sie den Eintrag. Die Übersicht umfasst die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Gemeinsam verwaltete Träger sind zusammengefasst.
Gewerbliche Berufsgenossenschaften
9 Träger
BG BAUBerufsgenossenschaft der BauwirtschaftDirektverfahren
- Kurstermin mit PulsRetter abstimmen; eine vorherige Kostenübernahmeerklärung ist nicht erforderlich.
- DGUV-Abrechnungsformular mit Unternehmensnummer, Firmendaten und Teilnehmenden vollständig vorbereiten und zum Kurs mitbringen.
- Die Teilnehmenden bestätigen ihre Teilnahme persönlich. PulsRetter rechnet die förderfähigen Teilnahmen direkt ab.
Abgerechnet werden tatsächlich anwesende Personen. Vereinbarte Stornokosten übernimmt die BG BAU nicht als Lehrgangsgebühr.
BG ETEMEnergie · Textil · Elektro · MedienerzeugnisseDirektverfahren
- Direkt bei PulsRetter anmelden. Laut DGUV-Trägerübersicht wird keine vorherige Kostenübernahmeerklärung ausgestellt.
- Das Abrechnungsformular der BG ETEM beziehungsweise das DGUV-Formular mit den Betriebs- und Teilnehmendendaten ausfüllen.
- Unterzeichnete Unternehmensbestätigung zum Kurs mitbringen; die persönliche Teilnahme wird vor Ort bestätigt. Die Abrechnung übernimmt PulsRetter.
Kontakt bei trägerspezifischen Rückfragen: erste-hilfe@bgetem.de.
BGHMBerufsgenossenschaft Holz und MetallDirektverfahren
- Eine ermächtigte Ausbildungsstelle wählen und den Termin direkt abstimmen. Die BGHM stellt keine Kostenübernahmebestätigung aus.
- Abrechnungsformular mit 15-stelliger Unternehmensnummer, Anschrift, Namen und Geburtsdaten sowie Unternehmensbestätigung ausfüllen.
- Das Original muss PulsRetter am Kurstag vorliegen. Teilnehmende unterschreiben erst nach der absolvierten Veranstaltung.
Die BGHM bezahlt den anerkannten Standardlehrgang direkt an die Ausbildungsstelle. Reise- und Freistellungskosten trägt der Arbeitgeber.
BGHWBerufsgenossenschaft Handel und WarenlogistikDirektverfahren
- Beschäftigte direkt bei PulsRetter zur passenden Aus- oder Fortbildung anmelden.
- Abrechnungsformular mit Namen, Geburtsdaten, Betriebsanschrift und Unternehmens-/Mitgliedsnummer vorbereiten.
- Unternehmensbestätigung und persönliche Unterschriften vervollständigen; die Lehrgangsgebühren rechnet PulsRetter direkt mit der BGHW ab.
Urlaub, Krankheit, Teilzeit und Schichten bei der erforderlichen Ersthelferzahl berücksichtigen. Fahrtkosten der Teilnehmenden und Entgeltfortzahlung bleiben beim Unternehmen.
BGNBerufsgenossenschaft Nahrungsmittel und GastgewerbeOriginal anfordern
- Vor dem Kurs das BGN-Abrechnungsformular online, telefonisch oder per E-Mail anfordern. Für den Postversand nennt die BGN etwa 5–7 Werktage.
- Die grün gekennzeichneten Felder ergänzen. Pro Betriebsstätte wird ein eigenes Formular benötigt.
- Das ausgefüllte Original zu Kursbeginn bei PulsRetter abgeben. Nach der persönlichen Teilnahmebestätigung erfolgt die Direktabrechnung.
BGN-Formulare nicht kopieren oder vervielfältigen. Bereits eingedruckte Firmenangaben dürfen nicht verändert werden. Das allgemeine DGUV-Formular ersetzt dieses Original nicht.
BG RCIBerufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische IndustrieDirektverfahren
- Direkt bei PulsRetter zum betrieblichen Erste-Hilfe-Kurs anmelden; eine vorherige Kostenübernahmeerklärung wird nicht ausgestellt.
- DGUV-Abrechnungsformular mit Unternehmensnummer, Betriebsdaten und Angaben zu den Teilnehmenden ausfüllen.
- Unternehmensbestätigung mitbringen und Teilnahme am Kurstag persönlich bestätigen. PulsRetter reicht die Abrechnung beim Träger ein.
Kontakt zur Abrechnung: ErsteHilfeAbrechnung@bgrci.de.
BG VerkehrVerkehrswirtschaft · Post-Logistik · TelekommunikationDirektverfahren
- Termin direkt bei PulsRetter vereinbaren; Gutscheine und eine vorherige Kostenübernahmeerklärung sind nicht nötig.
- Im Abrechnungsformular die richtige Sparte angeben: „BG Verkehr – Verkehrswirtschaft“ oder „BG Verkehr – Post, Postbank, Telekom“.
- Firmendaten und Bestätigung ergänzen, Formular zum Kurs mitbringen und die Teilnahme persönlich bestätigen.
Bei zusätzlich benötigten Ersthelfenden, etwa wegen Schichtarbeit, empfiehlt die BG Verkehr die Abstimmung mit der Aufsichtsperson. Reise- und Stornokosten werden nicht als Lehrgangsgebühr übernommen.
BGWBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und WohlfahrtspflegeOnline-Verfahren
- Termin und Teilnehmende festlegen. Die 15-stellige Unternehmensnummer oder 10-stellige Betriebsstättennummer bereithalten.
- Das verpflichtende BGW-Online-Verfahren vor dem Kurs vollständig durchlaufen – auch ohne Registrierung möglich.
- Die erzeugte Kostenübernahmebestätigung mit der Personenliste ausdrucken und PulsRetter zum Kurs übergeben.
Handschriftlich hinzugefügte Personen sind nicht mitgenehmigt. Für Kitas und medizinisch qualifiziertes Personal gelten besondere Regeln; siehe den Abschnitt „Kita, Schule & Sonderfälle“.
VBGVerwaltungs-BerufsgenossenschaftDirektverfahren
- Die Anmeldung mit dem Arbeitgeber abstimmen und bei PulsRetter die Unternehmensnummer angeben.
- Abrechnungsformular ausfüllen und durch das Mitgliedsunternehmen bestätigen lassen.
- Teilnehmende unterschreiben persönlich; PulsRetter übernimmt die Direktabrechnung. Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung ist im regulären Verfahren nicht erforderlich.
Für Gruppen-/Jugendleitungen in Kirchengemeinden und Übungsleitungen in Sportvereinen gelten besondere Altersvorgaben: grundsätzlich 16 Jahre, zur Vorbereitung auf die Aufgabe bereits 15½ Jahre am Kurstag.
Regionale Unfallkassen & Gemeindeunfallversicherung
19 Träger · 17 Einträge
Unfallkasse NRWNordrhein-WestfalenBis zu 10 Wochen
- Passenden Antrag für Betrieb, Schule, Kita oder Kindertagespflege auswählen und vor dem Kurs einreichen. Für Grund- und Förderschulen einschließlich Ganztagsbetreuung sieht die Unfallkasse NRW „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ vor; für weiterführende Schulen „Erste Hilfe Aus- oder Fortbildung“. Beide Lehrgangsformen umfassen 9 Unterrichtseinheiten.
- Die aktuelle Themenseite nennt bis zu zehn Wochen Bearbeitungszeit. Kostenübernahmebestätigungen werden inzwischen per E-Mail versandt.
- Bestätigung und die geforderten Abrechnungsunterlagen PulsRetter vorlegen. Teilnahme persönlich am Kurstag bestätigen.
Ältere Formulartexte nennen teilweise noch kürzere Fristen oder Postversand. Für die Planung ist der aktuelle Hinweis der Unfallkasse maßgeblich.
GUV Hannover & LUK NiedersachsenGemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover · Landesunfallkasse NiedersachsenVorabantrag
- Online-Antrag passend zur Einrichtung stellen: Betrieb, Schule, Kita oder Kindertagespflege.
- Bewilligung und die zugehörigen Listen beziehungsweise Gutscheine mit der Kennung abwarten.
- Diese Unterlagen vor Kursbeginn an PulsRetter geben; die tatsächliche Teilnahme wird vor Ort bestätigt.
In Niedersachsen bestehen mehrere Träger. Hannover/LUK, Braunschweig und Oldenburg haben unterschiedliche Verfahren.
Braunschweigischer GUVBraunschweigischer Gemeinde-UnfallversicherungsverbandVorabantrag
- Das für Betrieb, Kita oder Schulart vorgesehene Antragsformular verwenden.
- Unterschriebenen Antrag per E-Mail oder Post einreichen. Bildungseinrichtungen benötigen außerdem die Buchungsbestätigung der Ausbildungsstelle.
- Kostenübernahme vor dem Kurs klären und die bewilligten Abrechnungsunterlagen mitbringen.
Die Unterlagen unterscheiden sich zwischen Kitas, Grundschulen, weiterführenden Schulen und Betrieben.
GUV OldenburgGemeinde-Unfallversicherungsverband OldenburgBetrieb ≠ Schule
- Betriebe und Kitas: Laut aktueller Trägerseite ist kein Vorabantrag nötig. Abrechnungsformular mit Unternehmensbestätigung vorbereiten.
- Schulen: Kostenübernahme vor der Durchführung beantragen und die Bewilligung abwarten.
- Formular und bei Schulen zusätzlich die Genehmigungskopie zum Kurs mitbringen. Originalunterschriften sind erforderlich.
Die Unterscheidung ist wichtig: Ältere Übersichten geben das Verfahren teilweise pauschal wieder. Förderfähige Personengruppen und Umfang beim Träger prüfen.
Unfallkasse Baden-WürttembergUKBWEigenes Formular
- Für das reguläre Verfahren das aktuelle UKBW-Abrechnungsformular herunterladen. Frühere Gutscheine werden nicht mehr benötigt.
- Pro Lehrgang ein Formular mit den Einrichtungs- und Teilnehmendendaten vorbereiten und als Original mitbringen.
- Teilnehmende unterschreiben am Kurstag. Die Ausbildungsstelle rechnet direkt mit der UKBW ab.
Für Kindertagespflege gibt es ein eigenes Formular. Die zur erstmaligen Qualifizierung benötigte Ausbildung wird dort nicht übernommen; die Förderung betrifft die Fortbildung.
KUVB & Bayerische LUKKommunale Unfallversicherung Bayern · Bayerische LandesunfallkasseBis zu 10 Wochen
- Antrag für das betreffende Kalenderjahr und die Einrichtungsart ausfüllen und an erstehilfe@kuvb.de senden.
- Die aktuelle Seite nennt bis zu zehn Wochen Bearbeitungszeit. Bewilligung per E-Mail abwarten.
- Genehmigten Antrag und das zusätzlich benötigte Abrechnungsformular zum Kurs mitbringen. Nicht in Vorleistung gehen.
Anträge für 2027 werden laut Träger ab Oktober 2026 bereitgestellt. Keine alten Jahresformulare verwenden; die förderfähige Anzahl richtet sich nach der Einrichtung.
Unfallkasse BerlinBerlin4 Wochen vorher
- Mindestens vier Wochen vor dem Kurs den passenden Online-Antrag stellen.
- Die genehmigten Gutscheine werden per Post versandt und gelten für das jeweilige Kalenderjahr.
- Gutscheine zu Kursbeginn bei PulsRetter abgeben; nur die bewilligten Teilnahmen können entsprechend abgerechnet werden.
Kommunale Kitas beantragen über ihren Eigenbetrieb, Kindertagespflegepersonen über das Jugendamt. Für freie Kitas steht ein eigenes Verfahren bereit.
Unfallkasse BrandenburgBrandenburgJahresbewilligung
- Passendes Jahresformular für die Einrichtung wählen und den Kostenübernahmeantrag an die UK Brandenburg senden.
- Die DGUV-Abrechnungshinweise nennen Januar/Februar als regulären Antragszeitraum; spätere Anträge nur nach vorheriger Rücksprache in Ausnahmefällen.
- Bewilligung mit Genehmigungsnummer und bewilligtem Umfang vor dem Kurs an PulsRetter geben; Teilnahmeliste ergänzen.
Bewilligungen werden nicht ins nächste Kalenderjahr übertragen. Für einen später geplanten Kurs deshalb zuerst die aktuelle Finanzierung klären.
Unfallkasse Freie Hansestadt BremenBremenEtwa 6 Wochen vorher
- Etwa sechs Wochen vor dem Kurs den Antrag für Verwaltung, Kita oder die betreffende Schulart einreichen, möglichst per E-Mail.
- Die personengebundenen Gutscheine abwarten und die Angaben prüfen.
- Die Gutscheine zu Beginn der Veranstaltung an PulsRetter geben. Die Kostenübernahme setzt die entsprechenden Gutscheine voraus.
Für Grund-/Förderschulen und weiterführende beziehungsweise berufliche Schulen gibt es unterschiedliche Formulare.
Unfallkasse HessenUKHBerechtigungsscheine
- Die zuständige Person des Unternehmens beantragt Berechtigungsscheine im Erste-Hilfe-Portal; Schulen nutzen das UKH-Schulportal.
- Das Kontingent vollständig planen: Im regulären Verfahren ist nur ein Antrag je Kontingent und Zweijahreszeitraum vorgesehen.
- Berechtigungsscheine als PDF herunterladen, ausdrucken und zusammen mit dem Abrechnungsformular zum Kurs mitbringen.
Es gilt der aufgedruckte Zweijahreszeitraum. Ungenutzte Scheine lassen sich nicht in den nächsten Zeitraum übertragen; Änderungen mit der UKH klären.
Freiwillige Feuerwehren in Hessen: Hier gilt ein separates Budgetverfahren über die zuständige Budgetverwaltung. Sie beantragt das Zweijahresbudget im UKH-Portal und rechnet selbst mit der Ausbildungsstelle ab. Vor der Buchung deshalb die örtliche Budgetverwaltung einbeziehen. UKH-Verfahren für Feuerwehren ↗
Unfallkasse Mecklenburg-VorpommernMecklenburg-Vorpommern3 Wochen vorher
- Mindestens drei Wochen vor dem Termin den zur Einrichtung passenden Online-Antrag einreichen.
- Die ausdrückliche Kostenübernahme abwarten. Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Bewilligung.
- Bewilligung und Anmeldebogen zum Kurs mitbringen; PulsRetter rechnet die genehmigten Teilnahmen direkt ab.
Für Kitas koordiniert die Unfallkasse die Kostenübernahme auch im Rahmen der Zusammenarbeit mit der BGW. Schulpersonal nach Beschäftigungsstatus unterscheiden.
Unfallkasse NordHamburg · Schleswig-Holstein3 Wochen vorher
- Mindestens drei Wochen vor dem Kurs online beantragen; Betrieb, Schule, Kita und Kindertagespflege haben eigene Zugänge.
- Schriftliche Bewilligung abwarten und das genehmigte Kontingent sowie Kalenderjahr prüfen.
- Die erforderlichen Unterlagen zum Kurs geben. Die Kosten werden direkt mit der Ausbildungsstelle abgerechnet.
Nicht vorab selbst bezahlen. Storno- oder Ausfallkosten gehören nicht zur übernommenen Lehrgangsgebühr.
Unfallkasse Rheinland-PfalzRheinland-PfalzVorabantrag
- Vor dem Kurs eine Kostenübernahme beantragen; das passende Formular für Betrieb, Schule, Kita oder Kindertagespflege nutzen.
- Erst nach der Zusage mit der bewilligten Personenzahl planen.
- Bewilligung und vollständig bestätigte Teilnahmeliste an PulsRetter geben; persönliche Teilnahme am Kurstag unterschreiben.
Die Förderfähigkeit hängt auch von der Personengruppe ab. Für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter besteht ein eigenes Antragsangebot.
Unfallkasse SaarlandSaarlandVorabantrag
- Antrag mit Betriebsdaten, Beschäftigtenzahl, gewünschter Aus-/Fortbildung und Kurstermin ausfüllen und bestätigen.
- Vorab an praevention@uks.de oder auf dem im Formular genannten Weg senden und Bewilligung abwarten.
- Genehmigung und die benötigten Abrechnungsunterlagen zum Kurs mitbringen.
Das allgemeine Antragsformular gilt ausdrücklich nicht für Schulen. Schulen klären ihr eigenes Verfahren mit der UKS. Bewilligungen gelten für das genehmigte Kalenderjahr.
Unfallkasse SachsenSachsen4 Wochen · online
- Mindestens vier Wochen vor dem Kurs online beantragen. Für 2026 gilt das Online-Verfahren.
- Die gesonderte Bewilligungs-E-Mail abwarten: Eingangsbestätigung und Belegnummer allein reichen nicht aus.
- Bewilligung der Ausbildungsstelle vorlegen. Kalenderjahr und genehmigte Anzahl beachten.
Für Kitas gelten Kontingente, keine pauschale Zusage für alle Beschäftigten. Anträge für 2027 sind laut Träger ab Oktober 2026 möglich.
Unfallkasse Sachsen-AnhaltSachsen-AnhaltErst Zusage, dann buchen
- Schriftlichen Kostenübernahmeantrag vorab einreichen; freie Kitas und Horte verwenden ihr eigenes Formular.
- Die schriftliche Genehmigung abwarten und erst danach den Kurs verbindlich buchen.
- Genehmigung und Teilnahmeliste mit Originalunterschriften für die Direktabrechnung bereitstellen.
Ohne vorherige Bewilligung lehnt die Unfallkasse die Kostenübernahme ab.
Unfallkasse ThüringenThüringen3 Wochen vorher
- Mindestens drei Wochen vor Kursbeginn das passende Formular für betriebliche Erste Hilfe oder Bildung/Betreuung einreichen.
- Bewilligung abwarten und die Teilnehmerliste der UKT vorbereiten.
- Genehmigung und Liste zum Kurs mitbringen; ab elf Teilnehmenden die vorgesehene Ergänzungsliste verwenden.
Fragen zum konkreten Kontingent: erstehilfe@ukt.de. Die förderfähige Anzahl hängt von der Einrichtungsart ab.
Bund, Bahn & Landwirtschaft
2 Träger
Unfallversicherung Bund und BahnUVBEigenes Formular
- Direkt bei PulsRetter anmelden; eine vorherige Kostenübernahmeerklärung ist im regulären Verfahren nicht nötig.
- Das von der UVB verlinkte Formular verwenden. Unternehmensname, Anschrift und Nummer vor dem Ausdruck elektronisch eintragen.
- Original zum Kurs mitbringen. Nach Teilnahmebestätigung rechnet die Ausbildungsstelle unmittelbar mit der UVB ab.
Nicht jede versicherte Personengruppe ist automatisch förderfähig. Unter anderem für medizinisch Qualifizierte, THW-Ehrenamtliche und Auszubildende bestehen besondere Abgrenzungen.
SVLFG / Landwirtschaftliche BGLandwirtschaftliche BerufsgenossenschaftEigenes Formular
- Die erforderlichen betrieblichen Ersthelfenden nach den Vorgaben der SVLFG bestimmen und einen Termin vereinbaren.
- Das auf der SVLFG-Seite angebotene Abrechnungsformular mit Mitgliedsnummer und Betriebsdaten ausfüllen.
- Bestätigtes Formular zum Kurs mitbringen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet direkt ab; keine vorherige Kostenübernahmeerklärung erforderlich.
Für landwirtschaftliche Unternehmen sind die Vorgaben der VSG 1.3 maßgeblich. Nicht in Vorleistung gehen.
Feuerwehr-Unfallkassen
4 Träger · Sonderverfahren
Bei Feuerwehren sind betriebliche Erste Hilfe, Einsatzqualifikation und Finanzierung durch Kommune beziehungsweise Feuerwehrträger getrennt zu prüfen. Die zuständige Unfallkasse richtet sich nach dem jeweiligen Feuerwehrträger.
Feuerwehr-Unfallkasse BrandenburgFUK BrandenburgVorher abstimmen
- Zuerst mit Feuerwehrträger und FUK klären, ob der konkrete Lehrgang als förderfähige betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung anerkannt wird.
- Für bewilligungspflichtige Lehrgänge gelten die besonderen UK/FUK-Brandenburg-Hinweise: regulär Januar/Februar, später nur nach vorheriger Rücksprache.
- Jahresbewilligung mit Genehmigungsnummer und bewilligtem Umfang an PulsRetter geben.
Eine feuerwehrfachliche Qualifikation begründet nicht automatisch die Übernahme eines allgemeinen Erste-Hilfe-Kurses.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse NordFeuerwehr-UnfallversicherungIndividuell klären
- Vor der Buchung über den Feuerwehrträger klären, wer den konkreten Kurs finanziert.
- Von der zuständigen Feuerwehr-Unfallkasse bestätigen lassen, ob Kostenübernahme möglich ist und welche Genehmigung oder Unterlagen verlangt werden.
- Die schriftliche Zusage beziehungsweise vereinbarte Finanzierung mit PulsRetter abstimmen.
Für diesen Träger konnte zum Recherchestand kein allgemein gültiges öffentliches Abrechnungsverfahren verifiziert werden. Deshalb ist hier keine automatische Direktabrechnung zugesagt.
Feuerwehr-Unfallkasse NiedersachsenFeuerwehr-UnfallversicherungIndividuell klären
- Vor der Buchung über den Feuerwehrträger klären, wer den konkreten Kurs finanziert.
- Von der zuständigen Feuerwehr-Unfallkasse bestätigen lassen, ob Kostenübernahme möglich ist und welche Genehmigung oder Unterlagen verlangt werden.
- Die schriftliche Zusage beziehungsweise vereinbarte Finanzierung mit PulsRetter abstimmen.
Für diesen Träger konnte zum Recherchestand kein allgemein gültiges öffentliches Abrechnungsverfahren verifiziert werden. Deshalb ist hier keine automatische Direktabrechnung zugesagt.
Feuerwehr-Unfallkasse MitteFeuerwehr-UnfallversicherungIndividuell klären
- Vor der Buchung über den Feuerwehrträger klären, wer den konkreten Kurs finanziert.
- Von der zuständigen Feuerwehr-Unfallkasse bestätigen lassen, ob Kostenübernahme möglich ist und welche Genehmigung oder Unterlagen verlangt werden.
- Die schriftliche Zusage beziehungsweise vereinbarte Finanzierung mit PulsRetter abstimmen.
Für diesen Träger konnte zum Recherchestand kein allgemein gültiges öffentliches Abrechnungsverfahren verifiziert werden. Deshalb ist hier keine automatische Direktabrechnung zugesagt.
Die Einrichtung macht den Unterschied
Kita, Schule oder Sonderfall?
Kitas & Betreuungseinrichtungen
Häufig koordiniert die regionale Unfallkasse die Abrechnung auch bei einer BGW-versicherten Einrichtung. Das gilt nicht pauschal für jede Kita: Entscheidend ist unter anderem, wo die betreuten Kinder versichert sind.
Wählen Sie das Verfahren „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“. Die genehmigte Anzahl ist regional unterschiedlich; nicht automatisch alle Beschäftigten anmelden.
Schulen & Kindertagespflege
Schulform, Bundesland und Personengruppe bestimmen den passenden Lehrgang und das Antragsverfahren. Kurswahl für Grund-, Förder- und weiterführende Schulen in NRW →
Lehrkräfte können ein anderes Verfahren benötigen als Beschäftigte eines Betriebs – etwa eigene Schulportale oder Anträge. Auch angestelltes und verbeamtetes Personal kann unterschiedlich behandelt werden.
In der Kindertagespflege zwischen erstmaliger Qualifizierung und späterer Fortbildung unterscheiden. Nicht jeder zur Berufszulassung benötigte Kurs wird übernommen.
Medizin & Pflege
Eine medizinische Qualifikation kann die Anerkennung als Ersthelferin oder Ersthelfer beeinflussen. Daraus folgt kein automatischer Anspruch auf die Finanzierung eines zusätzlichen Standardkurses.
Berufsabschluss, aktuelle Tätigkeit und konkreten Schulungsbedarf vorab mit dem Träger klären. Ein spezielles Notfalltraining ist nicht automatisch ein abrechenbarer DGUV-Standardlehrgang.
Feuerwehr & Ehrenamt
Für Einsatzkräfte, Vereinsmitglieder und Ehrenamtliche gelten je nach Träger eigene Voraussetzungen. Ein Kurs als Teil der Feuerwehr- oder Berufsausbildung wird nicht automatisch wie ein betrieblicher Ersthelferkurs finanziert.
Fehlt eine eindeutige Zusage, stimmen wir die Finanzierung vor dem Termin mit Ihnen ab.
Gut vorbereitet zum Kurstag
Diese Unterlagen brauchen wir.
- Korrekter Träger, vollständige Firmenanschrift und Unternehmens-/Mitgliedsnummer
- Passender Lehrgang und abgestimmter Kurstermin
- Geforderte Angaben zu den Teilnehmenden, gegebenenfalls einschließlich Geburtsdatum
- Bestätigung des Unternehmens und gegebenenfalls Firmenstempel
- Genehmigung, Gutschein oder Berechtigungsschein, falls vorgeschrieben
- Vorgeschriebenes Originalformular – besonders bei der BGN
- Persönliche Unterschriften erst zur tatsächlich absolvierten Teilnahme
Kurz beantwortet
Häufige Fragen zur Abrechnung.
Ist der Erste-Hilfe-Kurs für mein Unternehmen kostenlos?
Die reguläre Lehrgangsgebühr kann der zuständige Träger übernehmen, wenn Kurs, Personen, Anzahl und Unterlagen die Voraussetzungen erfüllen. Eine allgemeine Zusage für jede Buchung gibt es nicht. Etwaige separat vereinbarte Zusatzleistungen werden vorab geklärt.
Welche Kosten werden nicht automatisch übernommen?
Anreise und Arbeitsausfall der Teilnehmenden sowie Storno- und Ausfallkosten gehören nicht zur regulären Lehrgangspauschale. Besondere Inhouse-Leistungen können eine separate Vereinbarung erfordern. Die reguläre Pauschale umfasst die vorgesehenen Lehrgangsleistungen einschließlich Teilnahmebescheinigung und Unterrichtsmaterial.
Was passiert, wenn meine Genehmigung noch fehlt?
Melden Sie sich vor dem Kurstag bei uns. Eine offene Antragstellung genügt bei bewilligungspflichtigen Verfahren nicht. Wir stimmen ab, ob der Termin verschoben werden muss oder welche andere Finanzierung ausdrücklich vereinbart werden kann. Eine nachträgliche Übernahme lässt sich nicht versprechen.
Kann ich erst selbst bezahlen und das Geld zurückholen?
Das reguläre Verfahren sieht die Direktabrechnung zwischen Ausbildungsstelle und Träger vor. Gehen Sie deshalb nicht eigenständig in Vorleistung und verlassen Sie sich nicht auf eine spätere Erstattung.
Wie oft ist eine Fortbildung erforderlich?
Für betriebliche Ersthelfende ist in der Regel eine Fortbildung innerhalb von zwei Jahren vorgesehen. Für bestimmte Einrichtungen und Personengruppen können abweichende Regelungen gelten. Maßgeblich sind der konkrete Bedarf und die Vorgaben Ihres Trägers.
Wer entscheidet endgültig über die Kostenübernahme?
Der zuständige Unfallversicherungsträger. PulsRetter hilft Ihnen bei der Organisation und prüft die für unsere Abrechnung benötigten Unterlagen. Eine erforderliche Bewilligung können wir nicht anstelle des Trägers erteilen.
PERSÖNLICH ABSTIMMEN
Abrechnung gemeinsam klären.
Teilen Sie uns Ihren Unfallversicherungsträger, die Einrichtungsart, die geplante Personenzahl und Ihren Wunschtermin mit. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Unterlagen für die Abrechnung benötigt werden.
Bitte senden Sie uns in der ersten Anfrage noch keine Geburtsdaten oder vollständigen Teilnehmerlisten.


