Abrechnung über die Berufsgenossenschaft
Verschiedene Einrichtungen und Institutionen können Erste-Hilfe Kurse über die Berufsgenossenschaft abrechnen.
Leider ist die Vorgehensweise zur Anmeldung und Abrechnung nicht Versicherungsübergreifend einheitlich. Sodass hier im folgenden eine genaue Verfahrensweise für ihre individuelle Berufsgenossenschaft / Unfallversicherung aufgelistet ist.
Gerne können Sie auch direkt Kontakt mit uns aufnehmen und wir prüfen Ihren Anspruch auf Kostenübernahme umgehend.
Machen Sie den ersten Schritt zu mehr Sicherheit am Arbeitsplatz! Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Erste-Hilfe-Kurs für Ihr Unternehmen.
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen – mit professionellen Erste-Hilfe-Kursen!
Mehr Sicherheit durch PulsRetter®
Wir haben für Sie das passende Kursformat.
Individuell auf Ihre Bedürfnisse bildet PulsRetter® als zugelassene Erste-Hilfe Schule mit erfahrenen Ausbildern, das von Ihnen gewünschte Kursformat aus. Selbstverständlich kommen wir gerne in Ihre Einrichtung und beraten Sie bezüglich der Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften.
PulsRetter steht für praxisnahe, hochwertige Erste-Hilfe-Schulungen und Notfalltrainings, die Leben retten. Mit erfahrenen Ausbildern, anerkannten Zertifikaten und flexiblen Kursformaten sind wir Ihr verlässlicher Partner in Sachen Sicherheit und Kompetenz.